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Mietertod

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Mietertod
Stichworte:
Mietertod
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mietvertrag

Vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter betreffend:

  • Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
  • zum Gebrauch durch den Mieter
  • gegen Entgelt

» Informationen zum Mietvertrag im Allgemeinen

Befristetes Mietverhältnis

  • Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, Eintritt des vereinbarten Termins oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses
  • ausserordentliche Kündigung möglich

Unbefristetes Mietverhältnis

Mietverhältnis hat keinen Endtermin, sondern wird erst mittels ordentlicher oder ausserordentlicher Kündigung beendet.

Kündigung des Mietverhältnisses

» Informationen zur Mietvertragskündigung

Universalsukzession

Im schweizerischen Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession, d.h. die Erben erwerben ihre Erbenstellung nach dem Tod des Erblassers unmittelbar und von Gesetzes wegen. Allerdings können die Erben innerhalb von drei Monaten die Erbschaft ausschlagen. Solange diese Frist läuft, ist der Erwerb der Erbschaft nur provisorisch. Weiter gilt bei einer überschuldeten Erbschaft die Vermutung, dass die Erben diese nicht erwerben wollen. In diesem Fall haben sie – sofern sie das wollen – die Erbschaft ausdrücklich anzunehmen.

» Informationen zum Schweizer Erbrecht

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