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Mietertod

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Ausnahme: Mietertod als vertraglicher Auflösungsgrund

Rechtsgebiet:
Mietertod
Stichworte:
Mietertod
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Mietvertrag kann vorgesehen werden, dass das Mietverhältnis beim Tod des Mieters aufgelöst werde.

Damit endet das Mietverhältnis ohne weiteres und eine Kündigung (durch die Erben des Mieters resp. durch den Vermieter) ist nicht mehr nötig.

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