Im Mietvertrag kann vorgesehen werden, dass das Mietverhältnis beim Tod des Mieters aufgelöst werde.
Damit endet das Mietverhältnis ohne weiteres und eine Kündigung (durch die Erben des Mieters resp. durch den Vermieter) ist nicht mehr nötig.
Rechtliche Informationen zum Vorgehen bei Tod eines Mieters